In der Naturheilpraxis Ambrosias erfolgt die Abrechnung

der erbrachten Leistungen ausschließlich privat, sowie

falls nicht anders vereinbart nach dem Satz des

  Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH ).

 

Privatkassen regeln die Kostenübernahme entsprechend eines

abgeschlossenen Versicherungsvertrages. 

Die Zuschüsse unterscheiden sich hier je nach Versicherung.

 

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich!