In der Naturheilpraxis Ambrosias erfolgt die Abrechnung
der erbrachten Leistungen ausschließlich privat, sowie
falls nicht anders vereinbart nach dem Satz des
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH ).
Privatkassen regeln die Kostenübernahme entsprechend eines
abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Die Zuschüsse unterscheiden sich hier je nach Versicherung.
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich!