Ästhetische Medizin
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat und nach Vereinbarung.
Naturheilkundliche Hautbehandlungen und Therapien, Naturheilverfahren und Schmerzbehandlungen
Die Abrechnung erfolgt privat und nach dem Satz der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), soweit nicht anders vereinbart.
Laboruntersuchungen
werden vom jeweiligen Labor nach der Gebührenverordnung der Ärzte abgerechnet und Ihnen gesondert vom Labor in Rechnung gestellt.
Es besteht die Möglichkeit die Kosten für naturheilkundliche Leistungen durch eine private Zusatzversicherung oder eine Heilpraktiker Zusatzversicherung
bis zu 100 % zurückerstattet zu bekommen.
Erkundigen sie sich hierzu bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.