Selbstzahler und Privatkassen

Ästhetische Medizin

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat und nach Vereinbarung.

 

Naturheilkundliche Hautbehandlungen und Therapien, Naturheilverfahren und Schmerzbehandlungen 

Die Abrechnung erfolgt privat und nach dem Satz der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), soweit nicht anders vereinbart.

 

Laboruntersuchungen 

werden vom jeweiligen Labor nach der Gebührenverordnung der Ärzte abgerechnet und Ihnen gesondert vom Labor in Rechnung gestellt. 

 


Es besteht die Möglichkeit die Kosten für naturheilkundliche Leistungen durch eine private Zusatzversicherung oder eine Heilpraktiker Zusatzversicherung

bis zu 100 % zurückerstattet zu bekommen.

 

Erkundigen sie sich hierzu bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.